Was Sie schon immer über Zeitarbeit wissen wollten (und sollten). Informieren Sie sich jetzt hier über die Merkmale der Zeitarbeit.
Antworten auf die häufigsten Kundenfragen
Der Begriff “Equal Pay” entspringt dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser ist gesetzlich festgeschrieben und gilt für alle. Kernaussage ist, dass Arbeitnehmer bei gleicher Tätigkeit gleich behandelt werden müssen, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder eben Beschäftigungsverhältnis.
Ein Zeitarbeitnehmer hat für die Dauer der Überlassung also Anspruch auf die gleiche Entlohnung wie die Festangestellten des Betriebes in derselben Funktion.
Abweichende Regelungen gelten, wenn für die jeweilige Branche des Zeitarbeitnehmers ein Tarifvertrag vereinbart wurde. Diese garantieren eine faire Entlohnung.
In der Regel erwerben Sie als Zeitarbeitnehmer nach mindestens 9 monatiger Einsatzdauer im gleichen Betrieb den Equal-Pay Anspruch.
Natürlich werden Sie auch in Zeiten ohne Einsatz bezahlt. Dies schreibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so vor. Demnach haben Sie in Zeiten ohne Beschäftigung Anspruch auf den Mindestlohn, der in Ihrer Branche gilt.
Der Arbeitsvertrag wird mit dem Entleihunternehmen geschlossen. Dieses stellt also den Arbeitgeber dar.
Wie jeder andere Arbeitnehmer auch sind Sie bei der Zeitarbeit sozialversichert und es werden Beiträge zur Sozialversicherung angeführt.
Natürlich haben Sie als Zeitarbeiter auch Anspruch auf Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr ergibt sich dabei aus dem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag. In den DGB-Tarifverträgen sind dies 24 Arbeitstage im ersten Beschäftigungsjahr. Mit längerer Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Urlaubsdauer auf bis zu 30 Arbeitstage.
Bisweilen erhalten Sie auch Urlaubsgeld. Dies ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Das Urlaubsgeld wird in der Regel in einem Tarifvertrag geregelt.
Für die Zeitarbeit gelten Tarifverträge, die eine faire Entlohnung garantieren. Für bestimmte Branchen sind auch Zuschläge und weitere Zusatzleistungen möglich. Der Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit beträgt im Osten Deutschlands derzeit 9,88 Euro/Stunde. Ab Oktober 2020 steigt dieser auf 10,10 Euro/ Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt übrigens 9,35 Euro/ Stunde. Dieser Lohn wird in der untersten Entgeltgruppe 1) gezahlt. Bei Tätigkeiten in dieser Entgeltgruppe handelt es sich überwiegend um Anlerntätigkeiten, bei denen keine Berufsausbildung oder Spezialkenntnisse erforderlich sind.
Warum sollte sich etwas auf dem Lebenslauf schlecht machen, was Sie persönlich und vor allem auch beruflich weiterbringt? Sie sammeln Erfahrung, die Ihnen die Tore für weitere berufliche Schritte öffnet, und Sie verdienen Geld. Das wird Ihnen jeder Personaler oder Recruiter bestätigen. Was sich auf dem Lebenslauf schlecht machen würde, wäre es, in der Passivität zu verharren.
Darüber hinaus bietet die Zeitarbeit Vorteile für verschiedene Zielgruppen, die es auf herkömmlichen Weg eher schwer haben, in ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu gelangen.
Die Arbeitsvermittlung wird von der öffentlichen Hand finanziert (Arbeitgeber, Jobcenter) und dient der Vermittlung des Arbeitssuchenden in ein festes Arbeitsverhältnis. Bei der Arbeitnehmerüberlassung geht es dagegen um die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitnehmern an Betriebe, die erhöhten Bedarf an Arbeitskraft haben. Oftmals münden die Einsätze jedoch in einem festen Arbeitsverhältnis.
Die Zeitarbeit ist eine der am stärksten reguliertesten Branchen in Deutschland. Oberste Aufsichtsbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit. Diese vergibt auch die Lizenzen an Unternehmen, wenn diese Arbeitnehmerüberlassung betreiben wollen. Zudem werden alle Unternehmen der Branche mindestens alle 4 Jahre, regelmäßig kontrolliert. Neben der Arbeitsagentur werden Zeitarbeitsfirmen auch ständig von seitens der Finanzämter, Kranken und -Rentenversicherung, sowie der Berufsgenossenschaften kontrolliert. Ziel ist es für einen fairen Wettbewerb und gesetzeskonforme Arbeitsverhältnisse zu sorgen.
Wenn Sie sich für einen Job in der Zeitarbeit interessieren, achten Sie darauf, dass die Firma in einem Branchenverband Mitglied ist. Dies bietet Ihnen zusätzliche Sicherheiten, da Mitglieder zwingend an die Tarifverträge und den Verbandskodex halten müssen. In Deutschland gibt es zwei Verbände. Den BAP und den IGZ.